Norm ECE-R44
Es gibt die Kindersitzklassen 0, 0+, 1, 2, 3, nach der Norm ECE-R44 entsprechen sie den hier dargestellten Körpergewichtsklassen.
Entscheidend ist das Gewicht, nicht Alter und Körpergröße.
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Gruppe 0: zugelassen von 0 bis 10 kg
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Gruppe 0+: zugelassen von 0 bis 13 kg
Die Babyschale wird immer entgegen der Fahrtrichtung eingebaut und geht in der Regel bis 13 kg Körpergewicht (bei Gewichtsklasse 0 nur bis 10 kg). Kleinkinder sind in diesen Systemen sehr sicher im Fahrzeug untergebracht. Deshalb sollte der Sitz erst dann gewechselt werden, wenn die Kopfoberkante des Kindes nicht mehr in der festen Schale liegt – also auf keinen Fall zu früh.
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Gruppe 1: zugelassen von 9 bis 18 kg
Die Gewichtsklasse I gilt für Kinder von 9 bis 18 kg Körpergewicht (bis ca. 4 Jahre). Das Kind wird mit 5-Punkt-Gurt oder Fangkörper gesichert. Der Vorteil bei Fangkörpersystemen liegt darin, dass die Belastungen bei einem Frontunfall etwas geringer sind als bei 5-Punkt-Gurt.
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Gruppe 2: zugelassen von 15 bis 25 kg
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Gruppe 3: zugelassen von 22 bis 36 kg
In den Gewichtsklassen II (15-25 kg, ca. 3 ½ bis 7 Jahre) und III (22-36 kg, ca. 6–12 Jahre) gibt es so genannte Sitzerhöhungen mit Rücken- bzw. Schlafstützen. Die Kinder werden hier fast immer mit dem normalen Autogurt gesichert. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Schultergurt immer mittig über die Schulter des Kindes verläuft und es beim Schlafen nicht aus dem Gurt fällt. Bei Bewegungen des Kindes muss der Schultergurt immer von der Gurt-Aufrollautomatik straffgezogen werden. Sinnvoll sind diese Systeme erst für Kinder ab ca. 4 Jahren, da erst dann die Schulter des Kindes stabiler ausgeprägt ist und die Kräfte vom Sicherheitsgurt aufgefangen werden können. Wichtig bei Sitzerhöhungen ist auch, dass der Beckengurt durch große Gurthaken geführt wird und dadurch beim Crash nicht in den Bauchbereich rutschen kann. Verwenden Sie Sitzerhöhungen nur mit Rückenstützen, die Sicherheit beim Seitencrash wird dadurch erhöht.
Norm ECE-R129 (i-Size)
Seit Mitte 2013 gibt es eine erweiterte ECE-Zulassung nur für Isofix-Kindersitze, die die bisherigen Gewichtsklassen bis 18 kg abdeckt. Die i-Size Norm orientiert sich an der Körpergröße. Die Kinder werden damit bis ca. 15 Monate ausschließlich rückwärtsgerichtet gesichert. Die Sitze dürfen verwendet werden, wenn ein Neufahrzeug entweder die neue vorgeschriebene Kennzeichnung „i-size“ aufweist, oder in einer Fahrzeugfreigabeliste am Kindersitz das jeweilige Modell aufgeführt ist. Der Vorteil dieser Kindersitze ist der rückwärtsgerichtete Transport bis ca. 15 Monate.